Bellagio: Nachtruhe und Allgemeine Ruhezeiten

Liebe Ausschuss-Mitglieder

Der Sommer lädt ein, sich vermehrt im Freien aufzuhalten und ist eine Zeit, in der man gerne etwas lockerer dem Alltag entflieht.

Trotzdem sollten aus Rücksichtnahme der anderen Bewohner die Nachtruhe und allgemeinen Ruhezeiten (Rasenmähen, Gartenarbeiten, etc.) beachtet werden. Dazu nachstehend die Bestimmungen der Polizeiverordnung der Gemeinde Männedorf:

V. Lärmschutz

Art. 21 Nachtruhe
1 Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 07.00 Uhr.
2 Jede lärmverursachende Handlung im Freien, in Zelten und in
Fahrnisbauten ist während der Nachtruhe verboten. Lärm im Innern von
Gebäuden darf Dritte nicht belästigen.
3 Das Ressort Sicherheit kann Ausnahmen bewilligen.
4 Gehen die Nachtruhestörungen von Verpflegungs- oder
Vergnügungsstätten aus, kann die Polizei den Betrieb für die betreffende
Nacht schliessen.

Art. 22 Allgemeine Ruhezeiten
1 Lärmige Arbeiten (Industrie, Gewerbe, Baustellen, Haus- und
Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen oder Laubblasen) sowie das
Entsorgen an öffentlichen Altstoff-Sammelstellen sind werktags von
12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr, samstags von 12.00
bis 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen
Feiertagen verboten.

Gerne ersuchen wir euch, die Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer darüber in Kenntnis zu setzen. Wir bedanken uns für eure Mithilfe und wünschen eine schöne Sommerzeit!

Lg. Stephan.

PS: Ferienabwesenheit des Unterzeichneten vom Mo, 23.7.2012 – Mo, 6.8.2012

Freundliche Grüsse
Stephan G. Meier

HEV-Laerm

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2 Responses to Bellagio: Nachtruhe und Allgemeine Ruhezeiten

  1. admin says:

    Besagte Richtlinie von Heinz ist als Download im obigen Artikel angehängt.

  2. Heinz Sennhauser says:

    ich habe die allgemeinen Richtlinien des HEV Tom in den Briefkasten gelegt
    wer den einsehen will kann sich bei Ihm melden Gruss Heinz

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