Salz, Hauswartung

Liebe Ausschuss-Mitglieder

Die Hauswartung hat eine Zwischenreinigung für die Salzrückstände wie angekündigt vorgenommen, diese jedoch noch nicht abschliessen können, da die Abdichtarbeiten seitens des durch die Fa. Feldmann AG beauftragen Subunternehmers bekanntlich noch nicht fertiggestellt sind.

Eine weitere Nach-Reinigung ist heute in einer Woche, Dienstag, 6.3.2012, vorgesehen.

Dies zur geschätzten Kenntnisnahme.

Besten Dank und schöner Abend.

Freundliche Grüsse
Stephan G. Meier
eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

ADT INNOVA Immobilien und Verwaltungs AG
Berghofstrasse 9
CH – 8625 Gossau ZH
Tel. +41 (0)44 936 50 50
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stephan.meier@adtinnova.ch
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Guten Tag Gabriel

Ich bestätige Deine E-Mail von heute. Untenstehend erhältst Du die geführte Korrespondenz von letzter Woche zwischen Fa. Frei Clean System AG, Herr Frei, und uns als Verwaltung zu Deiner Information.

Dazu nehmen wir als Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Die ordentliche, jährliche Garagenreinigung findet am Di & Mi 3.4.2012 statt und wurde den Ausschuss-Mitgliedern bereits angekündigt. Bis dahin wird die normale Reinigung gemäss Pflichten (Beilage) und nach Bedarf durchgeführt (Trockenwischen bei Bedarf).
2. Zur Zeit leistet der Generalunternehmer resp. sein Subunternehmer auftrags der Verkäuferin Garantie-Arbeiten, die noch nicht fertiggestellt sind und Widererwarten länger, als durch den ausführenden Unternehmer vermutet, dauerten. Durch diesen Umstand wurde unserseits als Verwaltung mit der Hauswartung vereinbart, dass morgen Dienstag, 28.2.2012, die erwähnen Salzrückstände entfernt würden, sofern die Garantiearbeiten auch wesentlich abgeschlossen seien. Bei der ordentlichen Kontrolle seitens der Hauswartung vom vergangenen Donnerstag, 23.2.2012, wurde basierend auf diesen Umständen der noch nicht abgeschlossenen Arbeiten der Termin mit der Hauswartung verschoben.
3. Als Verwaltung koordinieren wir die ordentlichen sowie ausserordentlichen Reinigungsarbeiten und organisieren und Begleiten die Garantiearbeiten im Umfang unseres Pflichtenheftes. Dies geschieht nach wie vor den Grundsätzen von Treu und Glauben. Dabei muss seitens der Eigentümer auch berücksichtigt werden, dass für die Organisation und Durchführung eine gewisse Zeit in Anspruch genommen werden muss.
4. Die Vertragsgrundlage basiert auf der damaligen Offertstellung, das Pflichtenheft wurde laufend angepasst, da die Grundofferte noch zum Zeitpunkt vor der Fertigstellung erfolge. Das Auftragsverhältnis basiert als einfacher Auftrag im Sinne von Art. 394ff OR.
5. Ein Mandat als Hauswart (und auch als Verwaltung) ist eine Tätigkeit, die sich stets entwickelt und verbesserungswürdig ist. Denn kein Mandat ist wie das andere und die baulichen, rechtlichen und spezifischen Umstände sind von Objekt zu Objekt verschieden. Mit der Fa. Frei haben wir eine Hauswartung, mit der wir bereits seit bald über 10 Jahren in einer Ueberbauung in Uetikon am See mit 96 Wohnungen zusammenarbeiten. Die Zufriedenheit ist hoch, doch auch bei diesem Objekt müssen wir zusammen mit der Fa. Frei, sporadisch neue Standortbestimmungen durchführen. Die hier vorliegende, mangelnde Schneeräumung haben wir bereits gerügt und der Unternehmer hat sich dafür entschuldigt (Mail vom 15.2.2012). Bei der 2-Jahres-Garantie-Abnahme vom 16.4.2012 wird Herr Frei auch anwesend sein. Dies bietet für die Ausschuss-Mitglieder Gelegenheit, sich erneut mitzuteilen und konstruktive Verbesserungen und Optimierungen herbeiführen zu können. Die bereits an der letztjährigen Versammlung gerügten Umstände haben wir mit dem Unternehmer besprochen, ein Vertreter (Herr Frei sen.) ist dann auch persönlich danach bei einzelnen Eigentümern, die anlässlich der GV Mitteilung machten, vorstellig geworden. Ein Rüge für fehlerhaftes Verhalten ist korrekt und berechtigt, es benötigt jedoch eine angemessene Zeit, Prozesse zu optimieren und Verbesserungen hervorzurufen. Es kann nach unserer Ansicht jedoch nicht nun zur Regel werden, dass nun täglich Rügen erfolgen, ohne die bisherigen Feststellung vorerst umsetzen zu können. Nach wie vor werden wir die Leistungen der Hauswartung kontrollieren und optimieren und es ist eine gewisse Zeit zu abzuwarten, bis diese Umsetzung auch erfolgen kann. Des Weiteren rühren die übermässigen Einsätze auf Grund von Mängeln der Verkäuferin her und nicht aus Verschulden der Hauswartung. Ueblicherweise ist ein Einsatz von Salz innerhalb der UN-Garage nicht vorgesehen. Demnach ist dieser Vorgang somit auch kein Bestandteil des Pflichtenhefts und dadurch ein Sonderfall, der im direkten Zusammenhang mit der Garantieleistung des Verkäufers steht und nicht mit dem Mandat der Hauswartung im Zusammenhang steht. Als Verwaltung waren wir jedoch situativ besorgt, diese Umstände zwischen Garantieleistung des Verkäufers und Reinigungsarbeit des Hauswartes terminlich zu koordinieren.
6. Wir werden Mitte dieser Woche erneut die Situation beurteilen, dies unter Berücksichtigung der Fertigstellung der Garantiearbeiten in der Ebene 2 und 3 sowie basierend auf den für morgen geplanten Reinigungsarbeiten seitens der Hauswartung. In der Folge werden wir erneut entsprechende Massnahmen treffen.

Gerne hoffen wir, mit diesen Ausführungen dienen zu können und ersuchen um entsprechende Kenntnisnahme, verbunden mit der Bitte um Verständnis für die ausserordentliche Situation.

Freundliche Grüsse
Stephan G. Meier
eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

Pflichtenheft_Hauswartung

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Von: A. Frei Clean-System GmbH [mailto:info@clean-system.ch]
Gesendet: Donnerstag, 23. Februar 2012 14:50
An: Stephan Meier
Betreff: AW: Salzentfernen

Sali Stephan
Konnte nur anlässlich der wöchentlichen Reinigung etwas gereinigt werden. Sind z.Z. Renovationsarbeiten im Gange. Wir werden in einer Woche wieder Vorort sein und anlässlich der ordentlichen Reinigungen wieder tätig sein. Dann sehen wir auch wie die Handwerker die Baustellen hinterlassen haben. Sollte es eine Baureinigung benötigen, wären wir anlässlich der Fensterreinigung am kommenden Dienstag Vorort.
Schöne Gruess
Marcel

Machen wir.
Schöne Gruess
Marcel

Von: Stephan Meier [mailto:Stephan.Meier@adtinnova.ch]
Gesendet: Mittwoch, 22. Februar 2012 11:41
An: Marcel Frei
Cc: Thomas Weibel; thomas.frei@freifamily.ch; Dominik Tanner
Betreff: Salzentfernen

Salut Marcel

Auf Grund der Mängel mussten wir ja bekanntlich viel Salz streuen. Kannst Du bitte spätestens ab Montag, 27.2., das Salz bei der Rampe von Ebene 1 zu Ebene 2 und bei der Einfahrt zu Ebene 2 entfernen, allenfalls grob reinigen, Feinreinigung dann im Zusammenhang mit der ordentlichen Garagenreinigung anf. April 2012.

Bitte um kurze Bestätigung. Besten Dank.

Lg. Stephan.

Freundliche Grüsse
Stephan G. Meier
eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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Von: Gabriel Lurz [mailto:g.lurz@gmx.ch]
Gesendet: Montag, 27. Februar 2012 12:07
An: Stephan Meier
Cc: ‹Marco Totaro›; ‹Yolanda Tscherter-Schärli›; ‹René Oberhänsli›; ‹Daniel Beeler›; ‹Thomas Frei›
Betreff: Salz, Hauswartung

Hallo Stephan

In der Kälteperiode vor 3 Wochen wurden in den Garagen riesige Mengen von Salz gestreut. Vor allem bei der Auffahrt bis zur Ebene 3 und bei allen Personenausgängen der Ebene 4. Dieses Salz wird von den Bewohnern in die Treppenhäuser und Wohnungen getragen. Längerfristig sind Schäden an den Ablagerungsplätzen absehbar, wenn es nicht aufgenommen und mit viel Wasser weggeschwemmt wird.

Warum wird das Salz von der Hauswartung nicht automatisch weggeräumt, wenn es nicht mehr benötigt wird?

Wir, die Ausschuss-Mitglieder haben festgestellt, dass die Hauswartung der Überbauung Bellagio nur das absolute Minimum macht. Deshalb bitten wir Dich um Einsicht in das Pflichtenblatt und den Vertag mit der Hauswartung.

Vielen Dank für Deine Bemühungen.

Freundliche Grüsse
Gabriel Lurz

Gabriel Lurz
Alte Landstrasse 335
8708 Männedorf

Mobile: 079 300 03 81
Telefon: 044 920 16 15

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