Eigenmietwert Steuererklärung

In letzter Zeit wurden wir vermehrt über den noch ausstehenden Eigenmietwert im Zusammenhang mit der bis Ende März einzureichenden Steuererklärung seitens des Bewohner angesprochen.

Da die Schätzung der GVZ dient als Basis für die Berechnung des Eigenmietswerts seitens des Gemeindesteueramts Männedorf. Diese ist jedoch noch nicht durchgeführt worden, wurde aber seitens der Bauherrschaft zwischenzeitlich veranlasst. Da diese Schätzung aber erst auf ca. Mitte dieses Jahres erwartet wird, empfehlen wir allen Eigentümern, einen provisorischen Eigenmietwert (im Verhältnis der effektiven Besitzesdauer im Jahre 2010) in die Steuererklärung einzutragen, bis die Verfügung über den Eigenmietwert des Steueramtes vorliegt:

Gemäss Ziff. 59 des nachstehendes Merkblattes:

Merkblatt Liegenschaftenbewertung 2009 ff

60% (-70%) der Anlagekosten mit 4.25% kapitalisiert.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und hoffen, dass diese Informationen dienen.

Freundliche Grüsse

Stephan G. Meier
eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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