Fertigstellungsarbeiten Umgebung

Die Umgebungsarbeiten sind in der Abschlussphase. Der Elektriker wird voraussichtlich diese Woche die ganze Aussenbeleuchtung in Betrieb nehmen. Beim Zugang Alte Landstrasse ist ein Druckknopf installiert, um die Wegbeleuchtung von der Strasse her bis zu den Briefkästen ausserhalb der ständigen Betriebszeit in Betrieb zu nehmen. Für die ständigen Betriebszeiten dieses Wegabschnittes sind vorgesehen: 06.00 Uhr bis Sonnenaufgang / Sonnenuntergang bis 24.00 Uhr, d.h. in diesen Zeit brennt das Licht aus Sicherheitsgründen dauernd. Die beiden Wegabschnitte vom Begegnungsplatz (Nordseite Häuser D und E) bis zu den Häusern A/B/C haben aus energetischen Gründen keine ständigen Betriebszeiten und sind manuell bei den Druckknöpfen oberhalb des beleuchteten Treppenaufgangs jeweils durch die Fussgänger bei Bedarf zu bedienen und in Betrieb zu setzen.

Der Gärtner ist auch mit den Bauarbeiten in der Endphase, die Rasen der Sockel- und Gartenwohnungen wurden angesät und werden bei Bedarf auch nachgebessert. Der erste Rasenschnitt erfolgt noch durch den Gärtner, nachher sind die Nutzungsberechtigen für den Rasenschnitt verantwortlich. Der Containerplatz beim Gehweg Alte Landstrasse wird demnächst auch fertiggestellt, so dass sich dort künftig alle 4 Grüncontainer dort befinden (2 davon stehen zur Zeit noch provisorisch bei dem Containerplatz bei der Garageneinfahrt).

Die Verwaltung hat letzte Woche mit der Projekt- und Bauleitung und dem Gärtner die definitive Bepflanzung definitiv festgelegt. Somit werden sämtliche vorgesehen Bodendecker, Sträucher, Hecken, Bäumchen, etc. ca. Mitte bis Ende Oktober 2010 gepflanzt werden. Dies ist aus gärtnerischer Sicht der ideale Zeitpunkt, um solche Pflanzarbeiten durchzuführen.

Die Bäume zwischen den Schwesternhäusern sind derart hoch, dass diese teilweise die gewünschte Sicht versperren. Die Bauherrschaft hat mit dem Spital eine Pflanzbeschränkung vereinbart, die im Grundbuch noch eingetragen werden wird. Die Höhe ergibt sich Maximal auf der Giebelhöhe der bestehenden Gebäude des Spitals. Die Schnittarbeiten werden im Winter durchgeführt und letztmals durch die Bauherrschaft bezahlt werden. Künftig kann das Recht des Schnittes dieser Bäume von der STWEG durch die Verwaltung bei Bedarf organisiert werden, die Kosten dafür sind jedoch durch die Gemeinschaft zu begleichen, da diese Bäume nach dem Einführungsgesetz zum ZGB keine Bestimmungen verletzen und die sog. Besitzesstandsgarantie (5 Jahre) geniessen. Das Recht des Zurückschneidens ist somit ein Entgegenkommen des Spital Männedorfs an die STWEG, muss aber nicht zwingend ausgeführt werden und ist somit auch keine Verpflichtung.

This entry was posted in Mitteilungen der Verwaltung. Bookmark the permalink.

Schreibe einen Kommentar